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Abstimmung vom 28. Februar Durchsetzungsinitiative NEIN

Fraueninfo befasst sich seit über 10 Jahren mit gesellschaftspolitischen Themen, die für die Schweiz von weitreichender Tragweite sind. Mit Veranstaltungen machen wir frühzeitig auf komplexe politische Zusammenhänge aufmerksam. Wir bieten einer interessierten Zuhörerschaft sachlich korrekte Fakten und stichhaltige Argument, die bei einer künftigen Abstimmung hilfreich sein können.

Im vorliegenden Fall fehlt uns diese Zeit und wir haben uns entschieden, bei dieser wichtigen Abstimmung eine Ausnahme zu machen und uns direkt zu äussern.

Die Durchsetzungsinitiative zerstört den demokratischen Rechtsstaat.

Zu den Grundrechten in einer Demokratie gehört das Recht auf ein faires, nicht willkürliches Gerichtsverfahren. Das heisst, dass ein Strafgericht bei der Urteilsfindung nicht nur die Schwere des Deliktes sondern auch die Auswirkungen der Strafe auf die persönliche Situation des Angeklagten berücksichtigen muss (Verhältnismässigkeits-prinzip).

Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Volk angenommen. Die Vorschläge der Initiative sind von Bundesrat und Parlament in einem Gesetzestext verarbeitet worden – ein für die Schweiz normales Vorgehen. Die Anliegen der Initiative wurden berücksichtigt. Die Sicherheit wird erhöht und kriminelle Ausländer können rascher ausgeschafft werden. Die neue sogenannte „Härtefall-Klausel“ berücksichtigt einen ebenfalls wichtigen Grundsatz in unserer Verfassung, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Eine klare Mehrheit im Parlament hat dies denn auch gutgeheissen.

Diese Härtefallklausel ist wichtig. Sie ermöglicht unseren Richtern, Ungerechtigkeiten zu vermeiden und jeden Fall einzeln zu beurteilen. Dieses für uns in der Schweiz übliche Vorgehen wollen die Initianten ausser Kraft setzen indem sie jede Möglichkeit einer differenzierten Beurteilung auch bei Bagatell-Delikten ausschliessen. Kriminaltouristen ist das egal, aber bei hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern würde dies zu Härten führen, die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sind.

 

Deshalb NEIN zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar.

 

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